Es gibt durchaus Gründe, die Entlassungsabfindungen als sog. „geschäftsbegründet“, also im Unternehmensinteresse liegend, erscheinen lassen.
Notwendig sind
- glaubwürdige und nachvollziehbare Gründe
- Transparenz.
Nur so kann vermieden werden, dass die Interessierten auf eine unmoralische Selbstbereicherung des Kaders schliessen.
Soziale Argumente greifen in der Regel nicht
Es ist nicht Aufgabe des Unternehmens, dem ausscheidenden Kadermitglied
- den bisherigen Lebensstandard zu erhalten
- unterlassene Selbstvorsorge sicherzustellen.
Vor dem Hintergrund meist hoher Lohnansprüche und Boni werden „soziale Argumente“ von den verbleibenden Mitarbeitern und dem Publikum nicht verstanden.