Ziele beider Parteien sind die Förderung einer
- Abgangskultur
- ausscheidende Führungskraft soll Unternehmen gewogen bleiben
- einvernehmlichen Auseinandersetzung
- Verhinderung des Markteintritts des Arbeitnehmers für bestimmte Zeit
- Vorbeugung vor
- Kundenabwerbung
- Mitarbeiterabwerbung.
- Spitzenkräfte, die mit dem bisherigen Unternehmen identifiziert wurden, haben oft mehr Mühe eine Ersatzstelle zu finden
- Neuorientierung des Arbeitnehmers und der „Schlussstrich-Setzung“ beim Arbeitgeber, durch Entschädigung des Arbeitnehmers
- Soziale Gründe
- Argument für Rekrutierung von Führungskräften am Arbeitsmarkt.