Je nach Kanton ist die Steuerschuld gesichert durch:
- Solidarhaftung
- Gesetzliches Grundpfandrecht (allen andern Grundpfandrechten im Range der dingl. Sicherheit vorgehend)
Tipp:
Zur Vermeidung der In-Anspruchnahme für die Steuerschuld eines Miterben tun die Erben gut daran, die Erbschafts-Steuerschulden unter Anrechnung an den Erbteil jedes Erben direkt aus dem Nachlass an das Gemeinwesen zu bezahlen, und zwar im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Erben.