Inhalte der Erbteilungsklage
Die Erbteilungsklage hat insbesondere zum Gegenstand:
- Insbesondere die Vornahme der Teilung, d.h. die Ausscheidung von Nachlassgegenständen an einzelne Erben.
- Alle übrigen mit der Teilung verbundenen Aspekte.
Wirkungen der Erbteilungsklage
Die Teilungsklage führt zu einem Erbteilungsurteil. Das Teilungsurteil bildet das Aequivalent zur Erbteilung durch Vertrag oder Realteilung.
Das Erbteilungsurteil (Gestaltungsurteil) bewirkt u.a.:
- Liquidation der Erbengemeinschaft
- Überführung der Nachlassaktiven ins Alleineigentum der Erben
- Zuweisung der Nachlasspassiven an einzelne Erben.
Erbteilungsklage und ihre Verbindung mit anderen Klagen
Die Erbteilungsklage kann im gleichen Schriftsatz mit folgenden anderen Klagen verbunden werden:
- Ungültigkeitsklage
- Klage auf Feststellung der Erbunwürdigkeit
- Ausgleichungsklage
- Herabsetzungsklag
Aktivlegitimation und Passivlegitimation
- Aktivlegitimation
- Jeder Erbe, für sich alleine
- Kein Zwang zu einer (aktiven) Streitgenossenschaft
- Jeder Erbe, für sich alleine
- Passivlegitimation
- Sämtliche nicht klagenden Miterben
- als notwendige Streitgenossenschaft
- Sämtliche nicht klagenden Miterben
Gerichtsstand
- Letzter Wohnsitz des Erblassers (ZPO 28 Abs. 1)
- Ausnahmen
- Vereinbarung eines anderen Gerichtsstandes durch die Erben (ZPO 17)
- Schiedsabrede in Erbsachen
- Einlassung (auf einen andernorts angehobenen Erbteilungsprozess)
Streitwert
Der Streitwert besteht im Wert des eingeklagten Erbteils resp. im Wert des gesamten Nachlasses (Nettowert), wenn der Teilungsanspruch als solcher strittig ist.
Rechtsbegehren
Zum Rechtsbegehren vergleiche » Erbteilungsklage: Rechtsbegehren
Sicherungsmassnahmen
Auf Antrag des Klägers kann das Gericht die zur Sicherung seiner Rechte notwendigen Anordnungen treffen.
Begründung und Beweislast
Der Kläger hat die für die Gutheissung seiner Klage notwendigen Behauptungen und Substantiierungen des Sachverhalts vorzunehmen.
Der Kläger trägt die Beweislast (vgl. ZGB 8). Der Beklagte ist berechtigt zum Gegenbeweis.
Weiterführende Informationen
» Weiterführende Informationen zur Erbteilungsklage in der Schweiz
» Weitere Informationen zu den Prozesskosten im Zivilprozess
» Informationen zu den Anwaltskosten / Anwaltshonoraren
» Informationen zur Prozessentschädigung
» Informationen zum Thema Prozesskaution
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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