Die Teilungsklage verhilft dem / den Erben zur Durchsetzung seines jederzeitigen Teilungsanspruchs.
- Ziele
- Die Teilungsklage bezweckt die Ausscheidung von Nachlassgegenständen an einzelne Erben unter Anrechnung an ihre Erbteile
- Auflösung der Erbengemeinschaft
- Mit der Teilungsklage verbundene Aspekte
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- Feststellung des Nachlasses
- Ausgleichung
- Herabsetzung
- Vermächtnisse / Herabsetzung
- Höhe des Erbanteile (Erbquoten)
- Verkauf von Nachlassaktiven
- Zuweisung von Nachlassgegenständen
- Zeitpunkt der Erbteilung
- Feststellung des Nachlasses