Ein umfassendes Rechtsbegehren könnte in etwa lauten:
- „Es sei der Nachlass des Erblassers NN, 19xx bis 20xx, wohnhaft gewesen in PLZ / Ort, Strasse / Nr., gerichtlich festzustellen.
- Es seien die Erbquoten festzulegen.
- Es seien die Erben zu verpflichten, die Vorempfänge in natura oder rechnerisch zur Ausgleichung zu bringen.
- Es seien die Vorempfänge der Beklagten herabzusetzen, soweit dies für die Ausrichtung der Pflichtteilsquoten an die Klägerinnen notwendig ist.
- Es sei die Erbteilung durchzuführen.
- Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Beklagten.“
Literatur
- Allgemein
- WEIBEL, in: Abt/Weibel [Hrsg.], Praxiskommentar Erbrecht, 5. Aufl. 2023, N. 43 f. zu 604 ZGB
- Bezifferungserfordernis
- ANTOGNINI, Die Teilungsklage des Schweizerischen Erbrechts, 2022, Rz. 436 f. S. 264 ff.
- SIEBER LORENZ, Bezifferung der Berufungsbegehren bei der Erbteilung?, in: ZBJV 10/2023, S. 647 – 649
Judikatur
- Bezifferungserfordernis
- BGer 5A_963/2022 vom 24.08.2023 (
- BGer 5A_844/2021 vom 25. Mai 2022 E. 3.5 (Bezifferung)
Weiterführende Informationen
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:Schenkungen / SpendenEinleitung: Schenkungen in der SchweizAutoren:Ausschlagung einer ErbschaftEinleitung zur Ausschlagung einer ErbschaftAutoren:Erbeinsetzung: Testament / Erbve...Einleitung zur Erbeinsetzung / eingesetzte...Autoren:Erbteilung / ErbteilungsvertragEinleitung zur Erbteilung in der SchweizAutoren:WillensvollstreckungEinleitung zur WillensvollstreckungAutoren:Erbvorbezug / Vorempfang ErbeEinleitung zu Erbvorbezug / Vorempfang Erbe
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht