Ein umfassendes Rechtsbegehren könnte in etwa lauten:
- „Es sei der Nachlass des Erblassers NN, 19xx bis 20xx, wohnhaft gewesen in PLZ / Ort, Strasse / Nr., gerichtlich festzustellen.
- Es seien die Erbquoten festzulegen.
- Es seien die Erben zu verpflichten, die Vorempfänge in natura oder rechnerisch zur Ausgleichung zu bringen.
- Es seien die Vorempfänge der Beklagten herabzusetzen, soweit dies für die Ausrichtung der Pflichtteilsquoten an die Klägerinnen notwendig ist.
- Es sei die Erbteilung durchzuführen.
- Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Beklagten.“
Literatur
- Allgemein
- WEIBEL, in: Abt/Weibel [Hrsg.], Praxiskommentar Erbrecht, 5. Aufl. 2023, N. 43 f. zu 604 ZGB
- Bezifferungserfordernis
- ANTOGNINI, Die Teilungsklage des Schweizerischen Erbrechts, 2022, Rz. 436 f. S. 264 ff.
- SIEBER LORENZ, Bezifferung der Berufungsbegehren bei der Erbteilung?, in: ZBJV 10/2023, S. 647 – 649
Judikatur
- Bezifferungserfordernis
- BGer 5A_963/2022 vom 24.08.2023 (
- BGer 5A_844/2021 vom 25. Mai 2022 E. 3.5 (Bezifferung)
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