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Erbteilungsklage

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Rechtsbegehren

Rechtsgebiet:
Erbteilungsklage
Stichworte:
Erbteilung, Erbteilungsklage, Rechtsbegehren, Teilungsklage
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Ein umfassendes Rechtsbegehren könnte in etwa lauten:

  1. „Es sei der Nachlass des Erblassers NN, 19xx bis 20xx, wohnhaft gewesen in PLZ / Ort, Strasse / Nr., gerichtlich festzustellen.
  2. Es seien die Erbquoten festzulegen.
  3. Es seien die Erben zu verpflichten, die Vorempfänge in natura oder rechnerisch zur Ausgleichung zu bringen.
  4. Es seien die Vorempfänge der Beklagten herabzusetzen, soweit dies für die Ausrichtung der Pflichtteilsquoten an die Klägerinnen notwendig ist.
  5. Es sei die Erbteilung durchzuführen.
  6. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Beklagten.“

Literatur

  • Allgemein
    • WEIBEL, in: Abt/Weibel [Hrsg.], Praxiskommentar Erbrecht, 5. Aufl. 2023, N. 43 f. zu  604 ZGB
  • Bezifferungserfordernis
    • ANTOGNINI, Die Teilungsklage des Schweizerischen Erbrechts, 2022, Rz. 436 f. S. 264 ff.
    • SIEBER LORENZ, Bezifferung der Berufungsbegehren bei der Erbteilung?, in: ZBJV 10/2023, S. 647 – 649

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