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Erbteilung / Erbteilungsvertrag

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Informationsanspruch

Rechtsgebiet:
Erbteilung / Erbteilungsvertrag
Stichworte:
Erbteilung, Erbteilungsvertrag
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Auskunftspflicht Miterben (ZGB 607 Abs. 3; ZGB 610 Abs. 2)

Grundsatz:

Jeder Erbe hat gegenüber den Miterben Anspruch auf Auskunft bezüglich allem, was für die Erbteilung des Nachlass von Belang sein könnte.

Informationsgegenstände

Der Erbe hat informiert zu werden über:

  • Zuwendungen des Erblassers unter Lebenden
    • Schenkungen
    • Gemischte Schenkungen
    • Erbvorbezug
    • Darlehen
    • sonstige Vereinbarungen zwischen dem Erblasser und einem Miterben
  • Dokumente
    • Steuerunterlagen
    • Steuererklärungen
    • Schenkungssteuer-Verfügungen
    • Bankbelege
    • Korrespondenzen
Informationsanspruch und Beweislast in Folgeverfahren

Die Auskunftsverweigerung führt nicht zu einer Beweislastumkehr, kann aber bei der Beweiswürdigung berücksichtigt werden.

Judikatur

» BGE 5C.135/2005

» BGE 5C.247/2003

Informationsziele

Die Informationspflicht steht in der Regel im Widerstreit zwischen Miterben, die vom Erblasser lebzeitige Zuwendungen empfangen haben, und Miterben, die solche nicht erhalten haben und um die Berücksichtigung dieser Vorempfänge oder Schenkungen bemüht sind.

Erbrechtlich gesehen geht es um die Informationsbeschaffung für die Anwendung der beiden folgenden Korrekturmittel:

Informationsverfolgung

  • Aktivlegitimation
    • jeder gesetzliche und / oder eingesetzte Erbe, einzeln
    • Willensvollstrecker
    • Erbenvertreter
    • Teilungsbehörde
  • Passivlegitimation
    • jeder gesetzliche und / oder eingesetzte Erbe, einzeln
  • Gerichtsstand
    • letzter Wohnsitz des Erblassers
Keine Aktivlegitimation:

Vermächtnisnehmer

Auskunftspflicht Dritter

Grundsatz:

Jeder Erbe hat Anspruch auf Auskunft gegenüber Dritten, mit welchen der Erblasser

  • in vertraglicher Beziehung stand und in deren Verhältnis die Erben kraft Universalsukzession eintraten
  • in keiner vertraglichen Beziehung stand
  • ein Mandat mit Vertrauensverhältnis hatte
    • Ausnahme
      • vertragliche Auskunftspflicht ist infolge Höchstpersönlichkeit nicht auf die Erben übergegangen
      • Dritter (Geheimnisträger)
        • hat Weisungen des Erblassers (Auskunftsverbot)
        • muss entscheiden, ob er Auskunft geben und sich hiefür von der vorgesetzten Behörde entbinden lassen will
      • Judikatur

Informationsverfolgung

  • Aktivlegitimation
    • jeder gesetzliche und / oder eingesetzte Erbe, einzeln
    • Willensvollstrecker
    • Erbenvertreter
    • Teilungsbehörde
  • Passivlegitimation
    • Auskunftspflichtiger Vertragspartner
  • Gerichtsstand
    • gemäss Zivilprozessordnung (ZPO) oder gemäss Gerichtsstandsvereinbarung

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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