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Erbteilungsklage

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Gesetzlicher Teilungsaufschub (ZGB 604 Abs. 1)

Datum:
14.06.2020
Update:
03.10.2022
Rechtsgebiet:
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Gesetzliche Teilungsaufschub-Tatbestände sind:

In Kraft getreten
1. Januar 2023

Erbrechtsrevision

   Zu den Informationen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte +41 44 / 268 40 00 Kontakt   |   Website
  • ungeborenes Kind (ZGB 605)
  • Hausgenossen-Unterhalt (ZGB 606)
  • Zwangsgemeinschaft nach BGBB 12

Zur Nutzniessung

Teilungsaufschub auf unbestimmte Zeit

Der unbefristete Teilungsaufschub ist mit dem Recht jedes Erben, die Teilung der Erbschaft zu verlangen, unvereinbar.

Teilungsverbot

Das Teilungsverbot

  • ist unzulässig
  • kann auf Klage hin für ungültig erklärt werden.

unter den Erben vereinbarter Teilungsaufschub

Der (temporäre) Teilungsaufschub

  • kann von den Erben vereinbart werden
  • erfolgt (meistens) stillschweigend oder (seltener) ausdrücklich.

Teilungsaufschub = Klagehindernis!

Teilungsaufschub-Anordnung durch den Erblasser

Einleitung

  • Aufschub-Varianten
    • Negative Teilungsvorschrift
    • Auflage
  • Form
    • Verfügung von Todes wegen
      • Testament
      • Erbvertrag
  • Erlaubtes Mass
    • im Rahmen der verfügungsfreien (disponiblen) Quote
    • eine Überschreitung des erlaubten Masses ist herabsetzbar (Herabsetzungsklage | herabsetzungsklage.ch)

Teilungsaufschub-Varianten

  • Teilungsaufschub / > fortgesetzte Erbengemeinschaft
  • (Unzulässiges) Teilungsverbot
  • Vorhandensein eines Willensvollstreckers
    • Teilungsklage vor Vorliegen des Teilungsvorschlags des Testamentsvollstreckers unzulässig!
    • Ausnahmen
      • Blosser pro forma einen Teilungsvorschlag des Willensvollstreckers
      • Vorliegen einer mit der Teilungsklage verbundenen Herabsetzungsklage (Verfahrensökonomie)
      • Einvernehmliche Erbteilung durch die Erben, wenn der Teilungsvorschlag vorliegt

Vorbehalt / Disclaimer

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