Die Erbteilungsklage gibt folgende Aktionsmöglichkeiten:
- Vornahme der Teilung (= Ausscheidung von Nachlassgegenständen an einzelne Erben)
- Vollständige Erbteilung
- Teilung aller Nachlassaktiven, unter Schuldentilgung oder Schuldübernahme(n)
- Objektiv-partielle Erbteilung
- Ausscheidung und Zuweisung einzelner Nachlassgegenstände
- Erbengemeinschaft bleibt – mit reduziertem Vermögensbestand – fortbestehen
- Subjektiv-partielle Erbteilung
- Ausscheiden eines oder mehrerer Miterben
- Fortbestand der Erbengemeinschaft (sog. „reduzierte Erbengemeinschaft“)
- Objektiv- und subjektiv-partielle Erbteilung
- Kombination
- Miterben und Nachlassgegenstände scheiden aus, i.d.R. „nehmen“ die ausscheidenden Miterben die betreffenden Gegenstände auf Anrechnung an ihre Erbteile „mit“
- Fortbestand der Erbengemeinschaft als „reduzierte Erbengemeinschaft“ mit dem reduzierten Vermögensbestand
- Vollständige Erbteilung
- alle mit der Teilung verbundenen Themata
- Erben / Erbenstellung
- Feststellung des Nachlasses
- Ausgleichung
- Herabsetzung
- Vermächtnisse / Herabsetzung
- Höhe des Erbanteile (Erbquoten)
- Verkauf von Nachlassaktiven
- Zuweisung von Nachlassgegenständen
- Zeitpunkt der Erbteilung
- usw.
Weiterführende Informationen
- Erbteilung |erbteilung.ch
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