Die Erbteilungsklage gibt folgende Aktionsmöglichkeiten:
- Vornahme der Teilung (= Ausscheidung von Nachlassgegenständen an einzelne Erben)
- Vollständige Erbteilung
- Teilung aller Nachlassaktiven, unter Schuldentilgung oder Schuldübernahme(n)
- Objektiv-partielle Erbteilung
- Ausscheidung und Zuweisung einzelner Nachlassgegenstände
- Erbengemeinschaft bleibt – mit reduziertem Vermögensbestand – fortbestehen
- Subjektiv-partielle Erbteilung
- Ausscheiden eines oder mehrerer Miterben
- Fortbestand der Erbengemeinschaft (sog. „reduzierte Erbengemeinschaft“)
- Objektiv- und subjektiv-partielle Erbteilung
- Kombination
- Miterben und Nachlassgegenstände scheiden aus, i.d.R. „nehmen“ die ausscheidenden Miterben die betreffenden Gegenstände auf Anrechnung an ihre Erbteile „mit“
- Fortbestand der Erbengemeinschaft als „reduzierte Erbengemeinschaft“ mit dem reduzierten Vermögensbestand
- Vollständige Erbteilung
- alle mit der Teilung verbundenen Themata
- Erben / Erbenstellung
- Feststellung des Nachlasses
- Ausgleichung
- Herabsetzung
- Vermächtnisse / Herabsetzung
- Höhe des Erbanteile (Erbquoten)
- Verkauf von Nachlassaktiven
- Zuweisung von Nachlassgegenständen
- Zeitpunkt der Erbteilung
- usw.
Weiterführende Informationen
- Erbteilung |erbteilung.ch
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.