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Erbteilungsklage

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Prozesskosten

Rechtsgebiet:
Erbteilungsklage
Stichworte:
Erbteilung, Erbteilungsklage, Teilungsklage
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Auch beim Erbteilungsprozess setzen sich die Prozesskosten aus den Gerichtskosten (Gebühren-Entschädigung des Gerichts + Auslagenersatz) und der Prozessentschädigung (Ersatz der der obsiegenden Partei durch den Prozess entstandenen Kosten) zusammen. Im Einzelnen gilt folgendes zu präzisieren:

  • Gerichtskosten
    • Obwohl der klagende Erbe wegen des unbefristeten Teilungsanspruchs grundsätzlich obsiegt, kann der Erbteilungsrichter die Gerichtskosten aufgrund von ZPO 107 Abs. 1 nach seine Ermessen auf alle Erben verteilen, da in den wenigsten Fällen von einem vollständigen Unterliegen und Obsiegen gesprochen werden könne; Verlierer mit Kostenfolge sei nur, wer sich der Teilung zu Unrecht grundsätzlich widersetze (vgl. ZR 114 (2015) Nr. 8, S. 39 ff.)
  • Prozessentschädigung
    • Festlegung der Prozessentschädigung zugunsten des/der Kläger(s) und zulasten des/der Beklagten gemäss Urteil im individuell konkreten Einzelfall

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