Checkliste zum Erbeinsetzungsvertrag
1. Art: Positiver Erbvertrag
2. Vertragsgegenseite (eingesetzte Erben):
- Natürliche Person
- Juristische Person (z.B. Verein, Stiftung, Aktiengesellschaft, GmbH)
- Personenmehrheit ohne eigene Rechtspersönlichkeit (z.B. Einfache Gesellschaft [OR 530 ff.], Kollektivgesellschaft [OR 522 ff.], Personen mit schuldvertraglichen Beziehungen, Personengruppen ohne vertraglichen Beziehungen
- Gemeinwesen
3. Form: öffentliche Beurkundung unter Mitwirkung von Zeugen
4. Inhalt und Entgeltlichkeit:
- Einsetzung als Erbe ohne Gegenleistung (unentgeltliche Erbeinsetzung = einseitig verpflichtender Erbvertrag)
- Einsetzung als Erbe im Austausch zu einer Gegenleistung (entgeltliche Erbeinsetzung = zweiseitig verpflichtender Erbvertrag)
- Gegenleistung = Leistung unter Lebenden
- Gegenleistung = Verfügung von Todes wegen
5. Spezialfälle:
- Einsetzung von Vor- und Nacherben
- Entgeltliche Einsetzung
- Unentgeltliche Einsetzung
- Einsetzung eines oder mehrerer Ersatzerben
- Entgeltliche Einsetzung
- Unentgeltliche Einsetzung
6. Anspruch / Stellung des Vertragspartners:
- Erbenstellung
- dinglicher Anspruch auf Erbschaftsgegenstände
- Mitglied Erbengemeinschaft
- Erbenhaftung
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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