Checkliste zum Erbeinsetzungsvertrag
1. Art: Positiver Erbvertrag
2. Vertragsgegenseite (eingesetzte Erben):
- Natürliche Person
- Juristische Person (z.B. Verein, Stiftung, Aktiengesellschaft, GmbH)
- Personenmehrheit ohne eigene Rechtspersönlichkeit (z.B. Einfache Gesellschaft [OR 530 ff.], Kollektivgesellschaft [OR 522 ff.], Personen mit schuldvertraglichen Beziehungen, Personengruppen ohne vertraglichen Beziehungen
- Gemeinwesen
3. Form: öffentliche Beurkundung unter Mitwirkung von Zeugen
4. Inhalt und Entgeltlichkeit:
- Einsetzung als Erbe ohne Gegenleistung (unentgeltliche Erbeinsetzung = einseitig verpflichtender Erbvertrag)
- Einsetzung als Erbe im Austausch zu einer Gegenleistung (entgeltliche Erbeinsetzung = zweiseitig verpflichtender Erbvertrag)
- Gegenleistung = Leistung unter Lebenden
- Gegenleistung = Verfügung von Todes wegen
5. Spezialfälle:
- Einsetzung von Vor- und Nacherben
- Entgeltliche Einsetzung
- Unentgeltliche Einsetzung
- Einsetzung eines oder mehrerer Ersatzerben
- Entgeltliche Einsetzung
- Unentgeltliche Einsetzung
6. Anspruch / Stellung des Vertragspartners:
- Erbenstellung
- dinglicher Anspruch auf Erbschaftsgegenstände
- Mitglied Erbengemeinschaft
- Erbenhaftung
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:ErbengemeinschaftEinleitung: Erbengemeinschaft in der SchweizAutoren:Ausschlagung einer ErbschaftEinleitung zur Ausschlagung einer ErbschaftAutoren:Testamentsvollstreckung / Willen...Einleitung zur TestamentsvollstreckungAutoren:Schenkungen / SpendenEinleitung: Schenkungen in der SchweizAutoren:Internationales ErbrechtEinleitung zu internationalem ErbrechtAutoren:Erbrechtliche Herabsetzung / Her...Einleitung zur erbrechtlichen Herabsetzung...
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht