Bestimmte Factoring-Unternehmen bieten auch den sog. selektiven Forderungskauf als Leistung an. Es handelt sich dabei nur um Factoring, wenn folgende definitionsnotwendige Qualifikation vorliegt:
- Dauerschuldverhältnis
- Vgl. Factoring-Elemente
Dabei stehen für den Kunden im Vordergrund:
- Zession
- Abtretung im Rahmen eines Ad-hoc-Forderungsverkaufs
- aber keine Globalzession
- Finanzierungsfunktion
- Bevorschussung durch den Factor
- Dienstleistungsfunktion (nur teilweise, Teile 2 und 3)
- Mahnwesen für die abgetretenen Forderungen
- Inkasso (Forderungseinzug) der abgetretenen Forderungen
- Delkrederefunktion
- Übernahme des Delkredererisikos durch den Factor
Bei dieser Refinanzierungsart fehlen aber:
- Dienstleistungsfunktion (teilweise / Teil 1)
- Keine Auslagerung der Debitorenbuchhaltung
- Buchhaltungsfunktion
- Keine Auslagerung der Buchhaltung
Weiterführende Informationen
Literatur
- PHILIPP CAROLINE, Factoringvertrag, München 2006, S. 15
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Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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