Das Ermittlungsverfahren wird primär durch die Strassenverkehrspolizei durchgeführt.
Bei Verdacht auf Fahren in fahrunfähigem Zustand ordnet die Polizei Untersuchungen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit an und führt diese entweder selbst durch oder lässt sie lässt die Prüfung durch Spezialisten (in der Regel Ärzte) vornehmen.