Mäklervertrag
= Vertrag, der den Auftraggeber verpflichtet, dem Mäkler nach Vereinbarung ein Entgelt zu bezahlen, wenn dessen Tätigwerden im Rahmen der vertraglichen Abmachungen zum Abschluss des vom Auftraggeber angestrebten Vertrags führt.
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Agenturvertrag
= Vertrag, der den Agenten verpflichtet, für seinen Auftraggeber Geschäfte zu vermitteln oder in seinem Namen und auf seine Rechnung abzuschließen ohne in einem Arbeitsverhältnis zu ihm zu stehen.
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Einkaufs- und Verkaufs-Kommission
= Vertrag, mit dem sich der Kommissionär gegen eine Provision verpflichtet, in eigenem Namen, aber für fremde Rechnung des Kommittenten, bewegliche Sachen oder Wertpapiere zu kaufen (Einkaufskommission) oder zu verkaufen (Verkaufskommission).
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Alleinvertriebsvertrag
= Vertrag, wonach sich der Lieferant verpflichtet, dem Händler (Alleinvertreter) ein örtlich und sachlich sowie evtl. auch zeitlich begrenztes, ausschließliches (Exklusivität) Bezugsrecht für bestimmte Waren einzuräumen und sie diesem zu liefern; der Händler ist im Gegenzug zum Warenbezug gegen Entgelt und zur Verkaufsförderung im Vertragsgebiet verpflichtet.
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Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.