Mäklervertrag
= Vertrag, der den Auftraggeber verpflichtet, dem Mäkler nach Vereinbarung ein Entgelt zu bezahlen, wenn dessen Tätigwerden im Rahmen der vertraglichen Abmachungen zum Abschluss des vom Auftraggeber angestrebten Vertrags führt.
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Agenturvertrag
= Vertrag, der den Agenten verpflichtet, für seinen Auftraggeber Geschäfte zu vermitteln oder in seinem Namen und auf seine Rechnung abzuschließen ohne in einem Arbeitsverhältnis zu ihm zu stehen.
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Einkaufs- und Verkaufs-Kommission
= Vertrag, mit dem sich der Kommissionär gegen eine Provision verpflichtet, in eigenem Namen, aber für fremde Rechnung des Kommittenten, bewegliche Sachen oder Wertpapiere zu kaufen (Einkaufskommission) oder zu verkaufen (Verkaufskommission).
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Alleinvertriebsvertrag
= Vertrag, wonach sich der Lieferant verpflichtet, dem Händler (Alleinvertreter) ein örtlich und sachlich sowie evtl. auch zeitlich begrenztes, ausschließliches (Exklusivität) Bezugsrecht für bestimmte Waren einzuräumen und sie diesem zu liefern; der Händler ist im Gegenzug zum Warenbezug gegen Entgelt und zur Verkaufsförderung im Vertragsgebiet verpflichtet.
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