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Franchising-Recht

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Begriffe zum Franchising

Rechtsgebiet:
Franchising-Recht
Stichworte:
Franchise, Franchising-Recht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Franchising

Franchising ist ein partnerschafts-basiertes und verkaufsförderungs-orientiertes Absatzsystem. Der Franchisegeber hat den Part der Planung, Durchführung und Kontrolle des unternehmensfähigen Geschäftsmodells. Der Franchisenehmer setzt es mit den vorgesehenen Produkten in seinem Vertragsgebiet bzw. an seinem Standort um.

Franchisegeber

Der Franchisegeber bildet den Franchisenehmer aus, überprüft die Umsetzung seines Franchising-Konzeptes und erteilt Anweisungen.

Franchisenehmer

Der Franchisenehmer ist Händler im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Es kann auch – je nach Branche und Geschäftsmodell – sein, dass er als Handelsvertreter agiert.

Synonyme Begriffe

  • Konzessionsverkauf
  • Verkaufskonzession
  • Lizenzvertrieb
  • Vertragsvertrieb
  • Vertikal kooperierender Vertrieb
  • Hybride Verkaufsform
  • Mischform von indirektem und direktem Verkauf
  • Multiplizierbare Geschäftsidee
  • Integriertes Businessmodell

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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