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Franchising-Recht

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Begriffe zum Franchising

Rechtsgebiet:
Franchising-Recht
Stichworte:
Franchise, Franchising-Recht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Franchising

Franchising ist ein partnerschafts-basiertes und verkaufsförderungs-orientiertes Absatzsystem. Der Franchisegeber hat den Part der Planung, Durchführung und Kontrolle des unternehmensfähigen Geschäftsmodells. Der Franchisenehmer setzt es mit den vorgesehenen Produkten in seinem Vertragsgebiet bzw. an seinem Standort um.

Franchisegeber

Der Franchisegeber bildet den Franchisenehmer aus, überprüft die Umsetzung seines Franchising-Konzeptes und erteilt Anweisungen.

Franchisenehmer

Der Franchisenehmer ist Händler im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Es kann auch – je nach Branche und Geschäftsmodell – sein, dass er als Handelsvertreter agiert.

Synonyme Begriffe

  • Konzessionsverkauf
  • Verkaufskonzession
  • Lizenzvertrieb
  • Vertragsvertrieb
  • Vertikal kooperierender Vertrieb
  • Hybride Verkaufsform
  • Mischform von indirektem und direktem Verkauf
  • Multiplizierbare Geschäftsidee
  • Integriertes Businessmodell
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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