Bei der Freistellung
- verzichtet der Arbeitgeber auf die weitere Arbeitsleistung des Arbeitnehmers bis zum Ablauf der Kündigungsfrist
- hat der Arbeitnehmer während einer bestimmten Zeit oder bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses keine Arbeitsleistung zu erbringen
- werden die übrigen Rechte und Pflichten, insbesondere der Lohnanspruch nicht tangiert.