Motorfahrzeugführer aus dem Ausland, die seit mehr als 12 Monaten in der Schweiz wohnen und sich in dieser Zeit nicht länger als 3 Monate ununterbrochen im Ausland aufgehalten haben, müssen nach einer Umtauschversäumnis für das Führen von Fahrzeugen – wie ein Neulenker – mittels Fahrprüfung einen schweizerischen Fahrausweis erwerben.
Führerausweisentzug
Exkurs: Verpasste Umtauschfrist für ausländische Zuzüger
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