- Gefahr für die Sicherheit anderer oder bewusste Inkaufnahme einer solchen.
- Auffangtatbestand wenn weder eine leichte noch eine schwere Widerhandlung vorliegt.
Beispiele für mittelschwere Widerhandlungen:
- Entwendung eines Fahrzeuges zum Gebrauch
- Fahren im angetrunkenen Zustand (FiaZ): 0,5 – 0,79 o/oo und weitere leichte Verkehrsregelverletzung.
- Geschwindigkeitsüberschreitung ohne erschwerende Umstände wie schlechte Sicht-, Strassen- oder Witterungsverhältnisse:
- Innerorts: 21-24 km/h
- Ausserorts: 26-29 km/h
- Autobahn: 31-34 km/h
- Rückwärtsfahren auf der Autobahn
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LAWMEDIA Redaktion
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