Unter gewissen Voraussetzungen kann das AMA den Führerausweis vor Ablauf der Entzugsdauer zurückgeben:
- Der Lenker hat
- eine anerkannte Verkehrs-Nachschulung besucht
- an einer Psychotherapie teilgenommen
- in der Zwischenzeit den Abstinenzzustand erreicht.
- Die Ausweisrückgabe ist
- erst nach Ablauf der Mindestentzugsdauer zulässig.
- nicht früher als 3 Monate vor Ablauf Entzugsdauer möglich
- bei einem Ausweisentzug für 1 Jahr oder mehr erst nach Ablauf von 2/3 der Entzugsdauer vorzeitig denkbar.
- Die Sperrfrist beträgt bei einem Ausweisentzugsdauer
- auf unbestimmte Dauer: 2 Jahre
- für immer: 5 Jahre.