Grundsatz
Auch in Liquidation befindliche Gesellschaften können gespalten werden.
Voraussetzungen
- Die Gesellschaft sollte noch Vermögen und nicht nur liquide Mittel für die Verteilung an die Anteilsinhaber besitzen.
- Bestätigung VR an Handelsregisteramt
Ablauf
- Widerruf Liquidation durch zu beurkundenden Beschluss der a.o. GV bzw. der Gesellschafter
- Spaltungsverfahren