In der Literatur wird unter folgenden zwei Gratifikationsarten unterschieden:
1. Freiwillige Gratifikation
- echte Gratifikation, als
- Sondervergütung, auf die keinerlei Rechtsanspruch besteht
- unechte Gratifikation, als
- Sondervergütung, auf die dem Grundsatz, nicht aber der Höhe nach ein Rechtsanspruch besteht
- Sondervergütung, auf die sowohl dem Grundsatze als auch der Höhe nach ein Rechtsanspruch besteht (Bundesgericht geht für diesen Fall von Lohn aus)
2. Vereinbarte Gratifikation
- Einmalige Zahlung im Hinblick auf ein bestimmtes Ereignis
- Regelmässige Zahlungen, unter Bedingungen (Geschäftserfolg, Leistung des Arbeitnehmers etc.); Zahlungsverpflichtung bei Bedingungseintritt
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.