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Gratifikation

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Rechtsnatur

Rechtsgebiet:
Gratifikation
Stichworte:
Gratifikation
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Arbeitsrechtlich

Die Gratifikation ist eine Vermögenszuwendung, mit welcher eine bereits geleistete Arbeit honoriert bzw. ein Anreiz für eine künftige Leistung geschaffen werden soll. Sie ist damit keine Schenkung (voraussetzungslose Zuwendung). Sie stellt aber auch nicht Lohn dar (siehe » Abgrenzungen).

Im Übrigen

In den übrigen relevanten Rechtsgebieten, namentlich im

  • Steuerrecht
  • Sozialversicherungsrecht
  • Betreibungs- und Konkursrecht

wird die Gratifikation wie Lohn behandelt.

Folgen

  • als Einkommen zu versteuern
  • AHV- und BVG- Beitragspflicht
  • privilegierte Forderung in der Zwangsvollstreckung (SchKG 219 IV)
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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