Arbeitsrechtlich
Die Gratifikation ist eine Vermögenszuwendung, mit welcher eine bereits geleistete Arbeit honoriert bzw. ein Anreiz für eine künftige Leistung geschaffen werden soll. Sie ist damit keine Schenkung (voraussetzungslose Zuwendung). Sie stellt aber auch nicht Lohn dar (siehe » Abgrenzungen).
Im Übrigen
In den übrigen relevanten Rechtsgebieten, namentlich im
- Steuerrecht
- Sozialversicherungsrecht
- Betreibungs- und Konkursrecht
wird die Gratifikation wie Lohn behandelt.
Folgen
- als Einkommen zu versteuern
- AHV- und BVG- Beitragspflicht
- privilegierte Forderung in der Zwangsvollstreckung (SchKG 219 IV)
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