Das internationale Konkursrecht in der Schweiz ist relativ komplex. Das Verfahren zur Anerkennung ausländischer Konkursverfahren und Nachlassverträge ist zeit- und kostenintensiv. Das Hilfsverfahren (auch: Anschlusskonkurs, Minikonkurs usw.) ist in jedem Fall durchzuführen, auch da wo keine schweizerischen Pfandgläubiger oder privilegierte Gläubiger vorhanden sind. Die Verzögerungen durch den aufwändigen Gegenrechtsnachweis führen dazu, dass das Vermögenssubstrat des ausländischen Konkursiten in der Schweiz weiterhin der Einzelexekution bestimmter Gläubiger zugänglich ist. Diese und weitere Umstände haben den Gesetzgeber veranlasst, das internationale Konkursrecht nach dem Vorbild des Bankenkonkurses zu modernisieren
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Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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