Das Ausländische Konkursdekret ist die Entscheidung eines ausländischen Gerichtes oder einer ausländischen Behörde, womit nach dem ausländischen Konkursrecht über einen Gemeinschuldner der Konkurs eröffnet wird.
Das rechtskräftige ausländische Konkursdekret ist Ausgangspunkt bzw. die Grundvoraussetzung dafür, dass in der Schweiz ein Hilfskonkursverfahren in die Wege geleiten werden kann. Hierfür muss die ausländische Konkursentscheidung von der zuständigen Behörde in der Schweiz in einem formellen (in der Regel summarischen) Verfahren auf entsprechenden Antrag hin, anerkannt werden.
- Siehe: Anerkennungsverfahren
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