Positiver Entscheid
Sind sämtliche Anerkennungs-Voraussetzungen erfüllt, fällt das Gericht einen positiven Entscheid auf Anerkennung des ausländischen Konkursdekrets.
- Zu den Rechtswirkungen des positiven Entscheids siehe: Rechtsfolge der Anerkennung: Hilfskonkurs
- Der positive Entscheid kann innert 10 Tagen mit Beschwerde an die Rechtsmittelinstanz weitergezogen werden (SchKG 174 analog).
- Legitimiert zur Erhebung eines Rechtsmittels sind die Personen, welche sich dem Anerkennungsentscheid im erstinstanzlichen Verfahren widersetzt haben und vom Entscheid betroffen (beschwert) sind.
- Gemäss IPRG 167 Abs. 1 i.V.m. 29 Abs. 2 ist den Personen, welche sich einer Anerkennung des ausländischen Konkursdekretes widersetzen, rechtliches Gehör zu gewähren und insbesondere die Möglichkeit zu geben, Beweismittel gegen die Anerkennung des ausländischen Konkursdekretes einzureichen.
Negativer Entscheid
Sind nicht sämtliche Anerkennungs-Voraussetzungen erfüllt, fällt das Gericht einen negativen Entscheid, d.h. es verweigert die Anerkennung des ausländischen Konkursdekrets.
- Zu den Rechtswirkungen des negativen Entscheids siehe: Rechtsfolge der Nichtanerkennung
- Der negative Entscheid kann innert 10 Tagen mit Beschwerde an die Rechtsmittelinstanz weitergezogen werden (SchKG 174 analog).
- Legitimiert zur Erhebung eines Rechtsmittels, sind die Antragsberechtigten, welche vom negativen Entscheid betroffen (beschwert) sind.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.