Hier geht es darum, dass der Schuldner Mobilien zur Vereitelung des Konkursbeschlags im Hauptkonkurs und damit in anfechtbarer Weise von seinem Wohnsitz in die Schweiz verbracht hat. Anstelle der Durchführung eine IPR-Konkurses in der Schweiz, Anfechtung und Aussonderung kann der ausländische Konkursverwalter versuchen, sich mit dem schweizerischen Retentionsgläubiger (zB Wohnungsvermieter), welcher durch den anfechtbaren Mobiliartransfer bessergestellt wurde, zu einigen (zB durch eine direkte Teilabgeltung). Dadurch kann ein mehrteiliges, aufwändiges und kostenintensives Verfahren vermieden werden.
LAWINFO
Grenzüberschreitendes Insolvenzrecht / Internationales Konkursrecht
Rückschaffung von Mobiliar unter Einigung mit retentionsberechtigten Dritten
Rechtsgebiet:
Grenzüberschreitendes Insolvenzrecht / Internationales Konkursrecht
Stichworte:
Grenzüberschreitendes Insolvenzrecht, Internationales Konkursrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG