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Grenzüberschreitendes Insolvenzrecht / Internationales Konkursrecht

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Hilfskonkurs-Inventar

Rechtsgebiet:
Grenzüberschreitendes Insolvenzrecht / Internationales Konkursrecht
Stichworte:
Grenzüberschreitendes Insolvenzrecht, Internationales Konkursrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Über die Hilfskonkursmasse wird ein Konkursinventar erstellt.

  • Die Hilfskonkursmasse besteht aus folgenden Aktiven:
    • sämtliches Gemeinschuldner-Vermögen, das im Zeitpunkt des Anerkennungsentscheides in der Schweiz gelegen ist
      • Grundstücke
      • Bewegliche Sachen
      • Wertschriften, Guthaben und sonstige Ansprüche
      • Barschaft
      • Fruchtertrag
    • sämtliche im Rahmen eines SchKG-Konkursverfahrens gepfändete und verarrestierte Vermögensgegenstände des Gemeinschuldners, deren Verwertung noch nicht erfolgt ist (IPRG 170 IPRG i.V.m. SchKG 199 Abs. 1);
    • der Pfändungserlös aus einem gegen den Gemeinschuldner in der Schweiz vorgängig betriebenen SchKG-Konkursverfahren, sofern die Teilnahmefrist von 30 Tagen (SchKG 110) bzw. 40 Tage (SchKG 111) für die betreffende Pfändung zum Zeitpunkt des Anerkennungsentscheides noch nicht abgelaufen ist (IPRG 170 i.V.m. SchKG 199 Abs. 2; BGE 79 III 100, 103);
    • alles, was Gegenstand der Anfechtungsklage ist (IPRG 170 i.V.m. SchKG 200);
    • dem Gemeinschuldner während des Hilfskonkursverfahrens zufallendes Vermögen (IPRG 170 i.V.m. SchKG 197 Abs. 2).
  • Weiterführende Informationen zum Konkursinventar:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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