Das Konkursinventar ist das Verzeichnis sämtlicher Vermögenswerte des Gemeinschuldners.
Einleitung
In den Generalexekutionsverfahren Konkurs und Nachlassverfahren mit Vermögensabtretung werden alle Vermögenswerte, die unter Beschlag stehen (Eigentum und Besitz, auch Dritteigentum) im Konkursinventar erfasst. Die Inventaraufnahme dient der Feststellung der Masse.
- Feststellung der Masse
- Inventaraufnahme > Konkursinventar
- notwendige Sicherungsmassnahmen
- Konkurseröffnungspublikation / Schuldenruf
Überblick
Überblick zum Konkursinventar | |
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» Begriff
» Inventar-Einordnung im Verfahrensablauf » Inventaraufnahme-Zuständigkeit » Inner- oder interkantonale Rechtshilfe » Auskunftspflicht / Herausgabepflicht » Inventar-Struktur / Inventar-Inhalt
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» Inventar-Anerkennung durch Gemeinschuldner » Inventar-Unterzeichnung durch Schätzer » Inventar-Unterzeichnung durch Konkursverwaltung » Exkurs: Unterhaltsrecht des Konkursiten » Exkurs: Übersicht Feststellungsmittel / Pläne » FAZIT
» Muster
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Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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