Die Hinterlegung, sei es als klassische Lagerhaltung von Gattungs- und Spezieswaren, sei es als Aufbewahrung von Wertsachen wie Wertpapieren und Edelmetallen u.ä., ist stärker verbreitet als gemeinhin angenommen.
Warenlogistik
Die Zentralisierung in der Produktion und Vertrieb führt – trotz Just in Time – zur zentralisierten Lagerhaltung und Auslieferung ab solchen Zentrallagern. Hier haben sich Transport bzw. Spedition und Lagerhaltung „verschmolzen“. Die gesetzliche und funktionale Trennung von Hinterlegung einerseits und Frachtauftrag andererseits wird durch die neue Entwicklung immer mehr in den Hintergrund gedrängt. Für die zunehmenden „Logistik-Komplettlösungen“ gibt es keinen gesetzlichen Vertrag. Die rechtliche Grundlage bilden mehrere zusammengesetzte Verträge (Hinterlegung, Auftrag usw.) bzw. ein sog. Innominatkontrakt (gesetzlich nicht geregelter Vertrag)
Wertpapiere und Edelmetalle
Bei den Wertpapieren und Edelmetallen haben sich die Verhaltensweisen der Marktteilnehmer auch verändert. Die Wertsachen werden nicht mehr bewegt, sondern nur deren Rechte. So bleiben die Wertpapiere vor allem bei der SIX Group AG wie auch anderen internationalen Organisationen dauerverwahrt. Hiezu betreibt die SIX Group AG an der Baslerstrasse 100 in Olten den grössten „Wertschriften-Tresor“ der Schweiz.
Weiterführende Informationen
Warenvertrieb
Wertpapiere
- Six Group | six-group.com
Edelmetalle
- Zollfreilager | proaurum.ch
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.