Immaterialgüter sind Schöpfungen technischer und ästhetischer Natur sowie Kennzeichen:
- Technische Geisteswerke: technische Erfindungen / Innovationen
- Ästhetische Geisteswerke: Literatur, Musik, Design etc.
- Kennzeichen: Namen, Handelsnamen, Unternehmenskennzeichen, Warenkennzeichen, Marken etc.
Begriff Immaterialgüter / Immaterialgüterrechte
Immaterialgüterrechte sind Schutzrechte technischer, ästhetischer oder kennzeichnungsrechtlicher Natur, die ein Exklusivrecht vermitteln:
- Patent » Informationen zum Patentrecht
- Urheberrecht » Informationen zum Urheberrecht
- Designrecht » Informationen zum Designrecht
- Kennzeichenrecht
- Firmenrecht » Informationen zum Firmenrecht
- Markenrecht » Informationen zum Markenrecht
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Aktuell zum Immaterialgüterrechtsprozess: Bundespatentgericht ab 2012
Ab 2012 wird das Rechtsmittelverfahren bei Patentstreitigkeiten und anderen Immaterialgüterrechtsprozessen nicht mehr vor dem Schweizerischen Bundesgericht, sondern an einem mit Fachrichtern bestückten Bundespatentgericht (BPatGer) enden. Der Bundesrat und der Gesetzgeber erhoffen sich durch den Einsatz eines Sondergerichtes mit Fachrichtern eine Professionalisierung der Rechtssprechung in diesem komplexen Rechtsgebiet. Die Rechtsunterworfenen und insbesondere die Inhaber von Immaterialgütern dürften ob der Entwicklung und der künftigen Rechtssprechung dieses Gerichtes gespannt sein.