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Konkursverwertung

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Patente

Rechtsgebiet:
Konkursverwertung
Stichworte:
Konkursverwertung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Patentierte und zur Patentierung angemeldete Erfindungen können Bestandteil einer Konkursmasse bilden und zwangsverwertet werden:

  • Definition
    • Patente = Schutzrechte für eine technische Erfindungen.
  • Grundlagen
    • SchKG 256
    • PatG
  • Verwertungsgegenstände
  • Grundsätzliche Verwertungsarten
    • Versteigerung
    • Freihandverkauf
    • Vergleich
    • Prozessfinanzierung
    • Abtretung nach SchKG 260
  • Einschränkungen
    • Nicht zur Patentierung angemeldete Erfindungen gelten als nicht verwertbar (vgl. BGE 75 III 89, 91; CORNAZ, a.a.O., S. 68 ff.).
    • Die Übertragung eines Patentes ist im Patentregister einzutragen.
  • Verwertungs-Zeitpunkt
    • Anwendbarkeit der allg. Regeln

Literatur

  • BÜRGI-BSK II, 252 – 259 SchKG, 3. Auflage, Basel 2021
  • KUKO SchKG-BÜRGI, 256 SchKG
  • CORNAZ, L’exécution forcée des droits de propriété intellectuelle, Diss. Lausanne 2002, S. 77 und S. 68 ff.
  • REUTTER MARK A., Urheberrechte und Urheberrechtsverträge in der Zwangsvollstreckung, in: Streuli-Youssef (Hrsg.), Urhebervertragsrecht, Zürich 2006, 370 ff.
  • TROLLER ALOIS, Zwangsverwertung von Immaterialgütern, BlSchK 1969, 33
  • TROLLER ALOIS, Immaterialgüterrecht, Bd. II, 3. Aufl. 1985

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