LAWINFO

Immobilien schlüsselfertig

QR Code

Abgrenzung

Rechtsgebiet:
Immobilien schlüsselfertig
Stichworte:
Immobilien, Immobilien schlüsselfertig
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Schlüsselfertig

Wie erwähnt wird der Fertigstellungsgrad durch Termin und Standard bestimmt.

Bezugsbereit

Die Bezugsbereitschaft wird in aller Regel aus der Abnahme durch die Baubehörden und einer entsprechenden Anordnung abgeleitet.

Ab Plan

Die Veräusserung der Baute ab Plan betrifft einzig die Leistungsbeschreibung und kann mit dem „Immobilienverkauf schlüsselfertig“ dann kombiniert werden, wenn Grundlage des Veräusserungsgeschäfts allein ein Kaufsvertrag bildet.

Für den Fall, dass der Baugrund gekauft und die Baute im Werkvertrag erstellt oder fertiggestellt wird, ist der Begriff des schlüsselfertigen Immobilienerwerbs falsch und irreführend, kann doch das Werkvertragsverhältnis vor Erreichen der Schlüsselfertigkeit beiderseits rechtsgültig aufgelöst werden.

Weitere Informationen zu Immobilien ab Plan finden Sie unter

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.