Die inaktive Gesellschaft entfaltet keine Geschäftstätigkeit mehr und hat keine verwertbaren Aktiven.
Sie ist eine
nachträglich zwecklos gewordene Hülle, ein sog. Aktien-Mantel
sog. Vorratsgesellschaft.
Inaktive Gesellschaften können für steuergünstige Kantone zum administrativen Problem werden, da dort eine Vielzahl projektbezoger Gesellschaften gegründet wird, welche bei Nichteintreffen des geschäftlichen Erfolges oft bestehen bleiben.
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