Die inaktive Gesellschaft entfaltet keine Geschäftstätigkeit mehr und hat keine verwertbaren Aktiven.
Sie ist eine
- nachträglich zwecklos gewordene Hülle, ein sog. Aktien-Mantel
- sog. Vorratsgesellschaft.
Inaktive Gesellschaften können für steuergünstige Kantone zum administrativen Problem werden, da dort eine Vielzahl projektbezoger Gesellschaften gegründet wird, welche bei Nichteintreffen des geschäftlichen Erfolges oft bestehen bleiben.