Der Tatbestand einer „indirekten Teilliquidation“ ist nach KS Nr. 14 gegeben, wenn
- eine in der Schweiz unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Person
- aus ihrem Privatvermögen
- in das Geschäftsvermögen einer anderen natürlichen oder juristischen Person
- ihre Beteiligung von mindestens 20 % am Grundkapital einer Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft
- verkauft und überträgt sowie
- innerhalb von 5 Jahren nach Verkauf
- unter ihrer Mitwirkung
- eine Ausschüttung nicht betriebsnotwendiger Substanz aus der übernommenen Gesellschaft
stattfindet. – Der Verkäufer realisiert seinen Verkaufsgewinn nicht als steuerfreier Kapitalgewinn, sondern als steuerbarer Vermögensertrag.
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:DividendenbesteuerungEinleitung zur DividendenbesteuerungAutoren:Besteuerung SelbständigerwerbendeEinleitung zur Besteuerung für Selbständig...Autoren:Geschäftsfahrzeug und SteuernEinleitung zum Geschäftsfahrzeug und SteuernAutoren:Erbschaftssteuer / SchenkungssteuerEinleitung zur Erbschaftssteuer SchweizAutoren:GewinnausschüttungEinleitung zur GewinnausschüttungAutoren:Zölle / Zollbestimmungen SchweizEinleitung: Zölle / Zollbestimmungen Schweiz
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht