- Ausgangslage
- Regeln der einfachen Gesellschaft
- Praxis bei der Kollektivgesellschaft (KLG)
- Häufige Schaffung einer eigenen Organisation
- Wichtige Entscheide
- Versammlung der Kollektivgesellschafter
- Laufende Geschäfte (Tagesgeschäfte)
- Zuständigkeit einzelner Geschäftsführer aus den Reihen der Kollektivgesellschafter
- Besonderes Geschäftsführungsorgan
- Wichtige Entscheide
- Erlöschen der Geschäftsführungsbefugnis
- Auflösung der Kollektivgesellschaft
- Konkurs der Kollektivgesellschaft
- Entzug der Geschäftsführungsbefugnis aus wichtigen Gründen, wozu jeder Gesellschafter berechtigt ist
- HR-Löschung der Vertretungsbefugnis erfordert Zustimmung aller Gesellschafter [vgl. OR 565 Abs. 1]
- Im Falle, dass Gefahr in Verzuge ist, vorläufiger Entzug der Geschäftsführungsbefugnis auf Antrag durch den Richter [vgl. OR 565 Abs. 2 Satz 1]
- Eintragung der richterlichen Verfügung im HR [vgl. OR 565 Abs. 2 Satz 2]
- Gesellschafterausscheiden
- Häufige Schaffung einer eigenen Organisation
Gesetzliche Grundlage
Art. 565 OR
III. Entziehung
1 Die Vertretungsbefugnis kann einem Gesellschafter aus wichtigen Gründen entzogen werden.
2 Macht ein Gesellschafter solche Gründe glaubhaft, so kann auf seinen Antrag der Richter, wenn Gefahr im Verzug liegt, die Vertretungsbefugnis vorläufig entziehen. Diese richterliche Verfügung ist im Handelsregister einzutragen.
Judikatur
SZW 1990 S. 298 f. r68
Literatur
SCHERER WALTER, Die Geschäftsführung und die Vertretung in den Personengesellschaften, Diss. Zürich 1964
Weiterführende Informationen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.