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Kollektivgesellschaft

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Geschäftsführung

Rechtsgebiet:
Kollektivgesellschaft
Stichworte:
Kollektivgesellschaft
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG
  • Ausgangslage
    • Regeln der einfachen Gesellschaft
  • Praxis bei der Kollektivgesellschaft (KLG)
    • Häufige Schaffung einer eigenen Organisation
      • Wichtige Entscheide
        • Versammlung der Kollektivgesellschafter
        • Laufende Geschäfte (Tagesgeschäfte)
          • Zuständigkeit einzelner Geschäftsführer aus den Reihen der Kollektivgesellschafter
          • Besonderes Geschäftsführungsorgan
    • Erlöschen der Geschäftsführungsbefugnis
      • Auflösung der Kollektivgesellschaft
      • Konkurs der Kollektivgesellschaft
      • Entzug der Geschäftsführungsbefugnis aus wichtigen Gründen, wozu jeder Gesellschafter berechtigt ist
        • HR-Löschung der Vertretungsbefugnis erfordert Zustimmung aller Gesellschafter [vgl. OR 565 Abs. 1]
        • Im Falle, dass Gefahr in Verzuge ist, vorläufiger Entzug der Geschäftsführungsbefugnis auf Antrag durch den Richter [vgl. OR 565 Abs. 2 Satz 1]
          • Eintragung der richterlichen Verfügung im HR [vgl. OR 565 Abs. 2 Satz 2]
        • Gesellschafterausscheiden

Judikatur

SZW 1990 S. 298 f. r68

Literatur

SCHERER WALTER, Die Geschäftsführung und die Vertretung in den Personengesellschaften, Diss. Zürich 1964

Weiterführende Informationen

» Einfache Gesellschaft: Geschäftsführung

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