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Einfache Gesellschaft

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Geschäftsführung

Rechtsgebiet:
Einfache Gesellschaft
Stichworte:
EG, Einfache Gesellschaft
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Geschäftsführung betrifft das interne Recht (im Gegensatz zur externen Vertretung) aller Gesellschafter oder einzelner geschäftsführender Gesellschafter.

1. Geschäftsführungsrecht der Gesellschafter

  • Grundsatz
  • Ausnahme
    • einer oder mehrerer Gesellschafter, kraft Gesellschaftsvertrag oder Gesellschafterbeschluss (vgl. OR 535 Abs. 1)
      • Einzelgeschäftsführungsbefugnis
        • Einzelhandlungsrecht dieses oder dieser mehreren Gesellschafter
      • Vetorecht
        • Widerspruchsrecht jedes anderen zur Geschäftsführung befugten Gesellschafters gegen noch nicht vollendete Handlungen (vgl. OR 535 Abs. 2)
        • Zulässiger Ausschluss des Vetorechts durch Vertrag
    • Entzug oder Beschränkung der Befugnis zur Geschäftsführung
      • Rechtsnatur
        • zwingende Vorschrift (vgl. OR 539)
      • Kompetenz für jeden Gesellschafter gegenüber
        • einem andern Gesellschafter
        • dem geschäftsführungsbeauftragten Dritten (Drittorganschaft)
      • Voraussetzungen
        • im Gesellschaftsvertrag eingeräumte Geschäftsführungsbefugnis
        • aus wichtigen Gründen
          • Entzugsberechtigung, auch wenn der Gesellschaftsvertrag etwas anderes bestimmt (vgl. OR 539 Abs. 2)
      • Anwendungsfälle (vgl. OR 539 Abs. 3)
        • Grobe Pflichtverletzung
        • Verlust der Geschäftsführungsfähigkeit
  • Geschäftsführungssorgfalt
    • Sorgfalt, wie sie der Geschäftsführer in seinen eigenen Interessen anwenden würde (lat. „diligentia quam in suis“)
      • objektivierter bzw. strengerer Massstab, wenn der Geschäftsführer seine Tätigkeit entschädigen lässt, vgl. OR 538 Abs. 3 iVm OR 398 (Auftrag) und OR 321a (Arbeitsvertrag)
    • Exkulpationsgründe (Entschuldigungsgründe)
      • zB Unerfahrenheit
      • zB Zeitmangel
  • Ansprüche des geschäftsführenden Gesellschafters
    • Auslagenersatz, vgl. OR 537 Abs. 1
    • Verzinsungsanspruch für vorgeschossene Gelder (Zinspflicht ab Vorschussleistung), vgl. OR 537 Abs. 2
    • kein Anspruch auf besondere Vergütung für persönliche Bemühungen, vgl. OR 537 Abs. 3
      • Ausnahmen
        • zB Lohnanspruch aus Arbeitsvertrag
        • zB Vergütungsanspruch aus Auftrag
        • vgl. SAG 1987 S. 178 Nr. 28
  • subsidiär anwendbares Recht auf das Verhältnis geschäftsführender Gesellschafter ./. übrige Gesellschafter, wenn weder der Gesellschaftsvertrag noch das Recht der einfachen Gesellschaft

2. Geschäftsführung des Generalbevollmächtigten

  • Einwilligung sämtlicher Gesellschafter zur Bestellung (vgl. OR 535 Abs. 3)
  • verbleibende Geschäftsführungsrechte der Gesellschafter
    • Gesellschafter haben weiterhin eine sog. „Not-Geschäftsführungsbefugnis“
  • vgl. auch Aussenverhältnis: Vertretung durch Dritte

3. Besorgung von Gesellschaftsangelegenheiten durch einen unbefugten Gesellschafter bzw. Befugnisüberschreitung durch den geschäftsführenden Gesellschafter

  • Anwendung der Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftrag (vgl. OR 419 ff.)

Judikatur zur Sorgfalt in der Geschäftsführung

Judikatur zum Anspruch auf Auslagenersatz des geschäftsführenden Gesellschafters

Judikatur zur Vergütungsfrage

  • SAG 1987 S. 178 Nr. 28

Weiterführende Informationen

» AUSSENVERHÄLTNIS: Vertretung

» Arbeitsrecht in der Schweiz

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