LAWINFO

Kollektivgesellschaft

QR Code

KLG oder KMG?

Rechtsgebiet:
Kollektivgesellschaft
Stichworte:
Kollektivgesellschaft
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Unterschiede von KLG und KMG

Zwischen KLG und KMG bestehen folgende Schwerpunkt-Unterschiede:

  • Kommanditgesellschaft (KMG)
    • Bessere Fremdfinanzierbarkeit
    • Breiter abgestützte Gesellschafterstruktur
    • Möglichkeit für Gesellschafter ohne Stimmrecht
  • Kollektivgesellschaft (KLG) / Kommanditgesellschaft (KMG)
    • Im übrigen: identische Vor- und Nachteile einer Personengesellschaft

Unterschiede im Überblick

Gegenstand

Kollektivgesellschaft

(Art. 552 – 593 OR)

Kommanditgesellschaft

(Art. 594 – 619 OR)

Gründung
Gesellschaftsvertrag Schriftlicher Gesellschaftsvertrag wie KLG
Handelsregistereintrag Eintragungspflicht (nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe: Eintrag mit deklaratorischer Wirkung; kein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe: Eintrag kommt konstitutive Wirkung zu) wie KLG; aber zusätzliche Angaben wie die Kommanditsummen jeden Kommanditärs (Kommanditen)
Innenverhältnis
Gesellschafter Kollektivgesellschafter
nur natürliche Personen
mindestens 2 Gesellschafter
Komplementär(e)
nur natürliche Personen
mindestens 1 Gesellschafter
Kommanditär(e)
auch juristische Personen
mindestens 1 Kommanditär
Innenordnung Nach Gesellschaftsvertrag, mangels Vereinbarung nach den Regeln der einfachen Gesellschaft wie KLG
Geschäftsführung Alle Gesellschafter Komplementär
Beteiligung an Gewinn + Verlust nach Gesellschaftsvertrag + mangels anderer Abrede vom Richter nach freiem Ermessen bestimmt wie KLG
Kommanditär
partizipiert max. mit der Kommandite am Verlust
Aussenverhältnis
Handeln unter eigener Firma Auftreten unter eigener Firma
Prozessfähigkeit (aktiv + passiv)
Betreibungsfähigkeit (aktiv + passiv)
wie KLG
Vertretung Stellvertretungsrecht (organähnliche Vertretungsmöglichkeit);
Entzug Vertretungsbefugnis nur aus wichtigem Grund
wie KLG, durch den Komplementär
Kommanditär,
der die KMG – ohne sich ausdrücklich als Prokurist oder Bevollmächtigter zu bezeichnen – vertritt, wechselt von der beschränkten zur unbeschränkten Haftung
Haftung Unbeschränkte Haftung aller Kollektivgesellschafter Komplementäre
unbeschränkte Haftung
Kommanditär,
der die KMG – ohne sich ausdrücklich als Prokurist oder Bevollmächtigter zu bezeichnen – vertritt, wechselt von der beschränkten zur unbeschränkten Haftung
Beendigung
Auflösung Regeln der einfachen Gesellschaft; Ausschluss eines Gesellschafters aus wichtigem Grund, unter Abfindung aus dem Gesellschaftsvermögen wie KLG
Liquidation Regeln der einfachen Gesellschaft wie KLG

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.