Unterschiede von KLG und KMG
Zwischen KLG und KMG bestehen folgende Schwerpunkt-Unterschiede:
- Kommanditgesellschaft (KMG)
- Bessere Fremdfinanzierbarkeit
- Breiter abgestützte Gesellschafterstruktur
- Möglichkeit für Gesellschafter ohne Stimmrecht
- Kollektivgesellschaft (KLG) / Kommanditgesellschaft (KMG)
- Im übrigen: identische Vor- und Nachteile einer Personengesellschaft
Unterschiede im Überblick
Gegenstand |
Kollektivgesellschaft |
Kommanditgesellschaft |
Gründung | ||
Gesellschaftsvertrag | Schriftlicher Gesellschaftsvertrag | wie KLG |
Handelsregistereintrag | Eintragungspflicht (nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe: Eintrag mit deklaratorischer Wirkung; kein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe: Eintrag kommt konstitutive Wirkung zu) | wie KLG; aber zusätzliche Angaben wie die Kommanditsummen jeden Kommanditärs (Kommanditen) |
Innenverhältnis | ||
Gesellschafter | Kollektivgesellschafter nur natürliche Personen mindestens 2 Gesellschafter |
Komplementär(e) nur natürliche Personen mindestens 1 Gesellschafter |
Kommanditär(e) auch juristische Personen mindestens 1 Kommanditär |
||
Innenordnung | Nach Gesellschaftsvertrag, mangels Vereinbarung nach den Regeln der einfachen Gesellschaft | wie KLG |
Geschäftsführung | Alle Gesellschafter | Komplementär |
Beteiligung an Gewinn + Verlust | nach Gesellschaftsvertrag + mangels anderer Abrede vom Richter nach freiem Ermessen bestimmt | wie KLG |
— | Kommanditär partizipiert max. mit der Kommandite am Verlust |
|
Aussenverhältnis | ||
Handeln unter eigener Firma | Auftreten unter eigener Firma Prozessfähigkeit (aktiv + passiv) Betreibungsfähigkeit (aktiv + passiv) |
wie KLG |
Vertretung | Stellvertretungsrecht (organähnliche Vertretungsmöglichkeit); Entzug Vertretungsbefugnis nur aus wichtigem Grund |
wie KLG, durch den Komplementär |
— | Kommanditär, der die KMG – ohne sich ausdrücklich als Prokurist oder Bevollmächtigter zu bezeichnen – vertritt, wechselt von der beschränkten zur unbeschränkten Haftung |
|
Haftung | Unbeschränkte Haftung aller Kollektivgesellschafter | Komplementäre unbeschränkte Haftung |
— | Kommanditär, der die KMG – ohne sich ausdrücklich als Prokurist oder Bevollmächtigter zu bezeichnen – vertritt, wechselt von der beschränkten zur unbeschränkten Haftung |
|
Beendigung | ||
Auflösung | Regeln der einfachen Gesellschaft; Ausschluss eines Gesellschafters aus wichtigem Grund, unter Abfindung aus dem Gesellschaftsvermögen | wie KLG |
Liquidation | Regeln der einfachen Gesellschaft | wie KLG |
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.