- Gesellschaft mit beschränkter eigener Rechtsfähigkeit
- Keine eigene Rechtspersönlichkeit (Gesellschafter sind Rechtsträger)
- Verkehrsauftritt unter eigener Firma sowie mit aktiver und passiver Prozess- und Betreibungsfähigkeit
- Führung eines kaufmännischen Unternehmens
- Personengesellschaft
- Gesellschafter wollen ihre ganze Persönlichkeit bzw. ihre Schaffenskraft einbringen
- Einige wenige Personen als Gesellschafter
- Enge Gemeinschaft, die ein Vertrauensverhältnis unter den Gesellschaftern voraussetzt
- Gesellschafter wollen mit ihrem eigenen Vermögen für die Gesellschaftsschulden einstehen
- Gesellschafter wollen ihre ganze Persönlichkeit bzw. ihre Schaffenskraft einbringen
- Haftung
- Subsidiäre, persönliche, unbeschränkte und solidarische Haftung der Gesellschafter für Gesellschaftsschulden
- Absicht einer Garantenstellung (Folge: erhöhte Kreditwürdigkeit)
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