Die Anfechtung eines Kollokationsplan geschieht mittels
- Beschwerde
- bei Beanstandung der Kollokation durch den Schuldner
- bei Verletzung verfahrens-rechtlicher Vorschriften
- im Betreibungsverfahren
- zB Verlustscheinausstellung ohne vorgängiges Betreibungsverfahren
- im Konkurs
- zB Zulassung einer Forderung ohne Forderungsnachweise
- im Betreibungsverfahren
- Kollokationsklage
- bei Verletzung materiell-rechtlicher Vorschriften
- im Betreibungsverfahren
- zB Zuordnung zu betreibungsrechtlichem Rang
- im Konkurs
- zB Verweigerung des Konkursprivilegs an subalternen Mitarbeiter
- im Betreibungsverfahren
- bei Verletzung materiell-rechtlicher Vorschriften
Schwierige Abgrenzungsfragen
- Die Abgrenzungsfrage von Kollokationsklage und Beschwerde kann schwierig sein.
- Es ist damit zu rechnen, dass der Kollokationsrichter die Nichtigkeit infolge Verletzung verfahrensrechtlicher Vorschriften im Kollokationsprozess von Amtes wegen berücksichtigt.
- Im Zweifelsfall ist nebst der Kollokationsklage auch die Beschwerde einzureichen, zumal das Beschwerdeverfahren in der Regel kostenfrei ist und keine Prozessentschädigungen an die Gegenpartei zugesprochen werden.
- Oft enthält die Verfügung der Amtsstelle sowohl formale als auch materielle Fehler.
- Durch die Erstbehandlung einer Beschwerde bzw. die Berücksichtigung des formalen Fehlers von Amtes wegen kann die Beurteilung der Kollokationsklage gegenstandslos werden.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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