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Kollokationsverfahren / Kollokationsplan / Lastenverzeichnis

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Beweislast

Datum:
06.08.2013
Update:
09.11.2022
Stichworte:
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Konkursmasse trägt das Beweisrisiko für

  • Nichtbestand der angemeldeten Forderung bzw. Untergang der klägerischen Ansprüche
  • Höhe der teilweise zugelassenen Forderung
  • Zugeteilte Rangstelle.

Vgl. BGE 19, 840, OG ZH in: ZR 1961, 215, OG AR in: BlSchK 1954, 59

Die Beweislast obliegt für folgende Aspekte wie folgt den Parteien

  • Kläger
    • Bestand der Forderung
    • Höhe der Forderung
    • Rangstelle (Grundpfandversicherte, Faustpfandversicherte, Konkursklasse)
  • Beklagter (Masse)
    • Untergang der klägerischen Ansprüche
    • Schlechtere Rangierung als beantragt

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