LAWINFO

Kollokationsverfahren / Kollokationsplan / Lastenverzeichnis

QR Code

Vormerkungen

Rechtsgebiet:
Kollokationsverfahren / Kollokationsplan / Lastenverzeichnis
Stichworte:
Kollokationsplan
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Rang- und / oder Zugehörigkeit-relevant sind folgende, im Grundbuch vorgemerkten Sachverhalte:

  • Kaufsrecht oder Vorkaufsrecht
    • Aufnahme ins Lastenverzeichnis
      • einmal beim Liegenschaften-Beschrieb, lit. a)
      • einmal in der Abteilung andere Lasten, lit. c)
    • Ablauf der Vormerkungsdauer, auch nach Rechtskraft des Lastenverzeichnisses
      • Streichung ohne weitere Förmlichkeit
      • Grund
        • Keine materielle Änderung; Inübereinstimmungbringung des Lastenverzeichnisses mit der materiellen Rechtslage (keine Vormerkung infolge Zeitablaufs)
      • Vgl. BGE 105 III 4 ff.
  • Nachrückungsrecht nach ZGB 815
  • Vorläufige Eintragung Bauhandwerkerpfandrecht

Weitere Informationen

  • Rechtsnatur der Vormerkungen
    • Keine dingliche Wirkung
    • Teils quasi dingliche Wirkung
  • Arten von Vormerkungen
    • Vormerkungsfähig sind – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – :
      • Persönliche Rechte [vgl. ZGB 959]
        • Vorkaufsrecht
        • Kaufsrecht
        • Rückkaufsrecht
        • Miet- und Pachtverhältnisse an Grundstücken
        • Nachrückungsrechte
        • Anteilsrechte der Miterben am Gewinn
        • Gewinnanspruchsrecht des Veräusserers
        • Rückfallsrecht bei Schenkungen
      • Verfügungsbeschränkungen [vgl. ZGB 960]
        • Zur Sicherung streitiger oder vollziehbarer Ansprüche aufgrund einer amtlichen Anordnung [vgl. ZGB 960 Ziffer 1]
        • Aus Betreibungs- und Konkursverfahren
          • Pfändung
          • Arrest
          • Konkurs
          • Bewilligung Nachlassstundung
          • Gewährung eines Zahlungstermins an einen Ersteigerer
          • Betreibung auf Grundpfandverwertung
        • Bei Heimstätten und bei der Nacherbeneinsetzung [vgl. ZGB 960 Ziffer 3]
        • Bei Expropriation
        • Sicherstellung von Lebensversicherungsansprüchen
        • Landwirtschaftliches Bodenrecht / Entschuldung
        • Einspracherecht des Stockwerkeigentümers
      • Vorläufige Eintragung [vgl. ZGB 961]

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.