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Kollokationsverfahren / Kollokationsplan / Lastenverzeichnis

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Beschwerdeverfahren

Rechtsgebiet:
Kollokationsverfahren / Kollokationsplan / Lastenverzeichnis
Stichworte:
Kollokationsplan
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Allgemeine Grundsätze

Es gelten folgende SchKG-bezogenen Verfahrensgrundsätze:

  • Verfahren schriftlich oder mündlich
  • Mitwirkungspflicht der Parteien (Vernehmlassung)
  • Mitwirkungsrecht der Parteien (weiterer Schriftenwechsel)
  • Stellungnahmerecht des Vollstreckungsorgans
  • Dispositionsmaxime (Bindung der AB an die Parteibegehren)
    • Ausnahme: Nichtigkeit der angefochtenen Verfügung
  • Offizialmaxime (Abklärung von Amtes wegen)
    • Sachverhaltsabklärung
  • Freie Beweiswürdigung
  • Beschwerdeentscheid
    • Begründungspflicht der AB
    • Pflicht zur schriftlichen Eröffnung
    • Pflicht zur Rechtsmittelbelehrung
    • Kostenlosigkeit
      • Keine Verfahrenskosten
        • Ausnahme: bös- oder mutwillige Beschwerdeführung (SchKG 20a, GebV 61 Abs. 2 und 62 Abs. 2).
      • Keine Prozessentschädigungen (GebV 62 Abs. 2).
  • Keine Entscheidungsfrist für AB
    • Ausnahmen:
      • Wechselbetreibung: binnen 5 Tagen (SchKG 20)
      • 1. Gläubigerversammlung: binnen kurzer Frist (SchKG 239 Abs. 2).

Prozessverfahren und Prozessleitung

  • Es wird auf die Zivilprozessordnung verwiesen.

Ermittlungsverfahren

Das Ermittlungsverfahren gliedert sich in 3 Teile:

  • Eintreten (» siehe «Entscheidungsverfahren» unten)
  • Vernehmlassung
    • Vernehmlassung der Vorinstanz (VI)
    • Weiterer Schriftenwechsel
  • Beweisverfahren
    • Beweisanordnung
    • Beweismitteleinlegung
    • Beweiswürdigung durch die Aufsichtsbehörde (AB)..

Entscheidungsverfahren

Im Entscheidungsprozess strukturieren die Aufsichtsbehörden (AB) wie folgt:

  • Kognition
  • Arten von Entscheidungsformen
    • Formelle Entscheide
      • Abschreibungsbeschluss
        • Gegenstandslosigkeit der Beschwerde
        • Vergleich
        • Rückzug der Beschwerde
          • = Anerkennung der angefochtenen Verfügung
      • Nichteintretensbeschluss
        • Fristversäumnis
        • Schwere Formfehler bei der Beschwerdeschrift
          • Ungenügende Behauptung
          • Ungenügende Substantiierung
    • Materielle Entscheide
      • Gutheissung
      • Abweisung
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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