LAWINFO

Kollokationsverfahren / Kollokationsplan / Lastenverzeichnis

QR Code

Ausländische Zivilurteile

Rechtsgebiet:
Kollokationsverfahren / Kollokationsplan / Lastenverzeichnis
Stichworte:
Kollokationsplan
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Rechtskräftige (endgültige) Urteile

Anerkennung

  • gemäss bilateralen und multilateralen Staatsverträgen
  • in Bezug auf die Zulassung der dem Urteil zugrunde liegenden Forderung im Kollokationsplan
  • Eingeschränkte Kognition der Konkursverwaltung
  • Anerkennungsvoraussetzungen [IPRG 25 und 29, Abs. 1 und 3]
    • a. wenn die Zuständigkeit der Gerichte oder Behörden des Staates, in dem die Entscheidung ergangen ist, begründet war;
    • b. wenn gegen die Entscheidung kein ordentliches Rechtsmittel mehr geltend gemacht werden kann oder wenn sie endgültig ist, und
    • c. wenn kein Verweigerungsgrund im Sinne von Artikel 27 vorliegt.
  • Anerkennungsbegehren + Dokumentierung
    • a. eine vollständige und beglaubigte Ausfertigung der Entscheidung;
    • b. eine Bestätigung, dass gegen die Entscheidung kein ordentliches Rechtsmittel mehr geltend gemacht werden kann oder dass sie endgültig ist, und
    • c. im Falle eines Abwesenheitsurteils eine Urkunde, aus der hervorgeht, dass die unterlegene Partei gehörig und so rechtzeitig geladen worden ist, dass sie die Möglichkeit gehabt hatte, sich zu verteidigen.
  • Ausländische Schiedsgerichtsentscheide
    • Forderungseingabe + rechtskräftiges Urteil des Schiedsgerichts
    • Prüfung Anerkennungsvoraussetzungen gemäss New Yorker Übereinkommen vom 10.06.1958 / IPRG 194
    • Bei fehlender Rechtkraft gelten die unter „Nicht rechtskräftige Urteile“ erwähnten Grundsätze

Anfechtung des Entscheids

  • Rechtsmittel = Beschwerde in Zivilsachen
  • Vgl. BGG 72 Abs. 2 lit. a

Nicht rechtskräftige Urteile

  • Abstellung auf die zugrunde liegende Forderung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht
  • Freie Überprüfung der Anerkennungsfähigkeit durch die Konkursverwaltung nach den Grundsätzen des Internationalen Privatrechts [vgl. IPRG 17]

Weiterführende Informationen

Schweizerischer Konkurs und ausländischer Prozess

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.