Im Konkurs des Treugebers bzw. Fiduzianten (Zedenten)
- Handlungsbedarf des Treunehmers / Zessionars
- Aktiven / Konkursinventar
- Abgetretene Forderung ist als Massagegenstand im Konkursinventar zu führen [vgl. BGE 59 III 59]
- Forderungseingabe
- = Forderungsanmeldung als Kollokationsantrag (in der Regel nicht von Amtes wegen)
- Kollokation
- Zulassung der Forderung als unversicherte Forderung in vollem Betrage in der 3. Konkursklasse
- Sicherungsabrede / Hinweis im Kollokationsplan
- Berechtigung, die Forderung vor Verwertung des Sicherungsgegenstandes geltend zu machen
- Zulassung als unbedingte Forderung
- Berechtigung, die Forderung erst nach Verwertung des Sicherungsgegenstandes geltend zu machen
- Zulassung als bedingte Forderung
- Berechtigung, die Forderung vor Verwertung des Sicherungsgegenstandes geltend zu machen
Im Konkurs des Treunehmers bzw. Fiduziars (Zessionars)
- Handlungsbedarf des Treugebers / Zedenten
- Aktiven / Konkursinventar
- Inventierung der abgetretenen Forderungen
- Antrag auf Rückabtretung, gemäss Sicherungsvertrag (Auslöserecht?)
- Eintritt der Konkursverwaltung [vgl. SchKG 211]?
- Nichteintritt der Konkursverwaltung [vgl. SchKG 211]
- Umwandlung in eine Geldforderung
- Forderungseingabe > Kollokation
- Forderungseingabe
- = Forderungsanmeldung als Kollokationsantrag (in der Regel nicht von Amtes wegen)
- Kollokation
- Forderungseingabe aus Schadenersatz im Falle eines überschiessenden Inkasso (über die Kreditforderung hinaus)
- Geltendmachung der Abrechnungspflicht
- Anrechnung der Summe, die der Zessionar vom Drittschuldner erhalten hat oder bei gehöriger Sorgfalt hätte erhalten können [vgl. OR 172]
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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