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Kollokationsverfahren / Kollokationsplan / Lastenverzeichnis

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Dividendenangabe

Rechtsgebiet:
Kollokationsverfahren / Kollokationsplan / Lastenverzeichnis
Stichworte:
Kollokationsplan
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Konkursverwaltung hat am Ende des Kollokationsplans zu nennen:

  • Schätzung der bei jeder Konkursklasse zu erwartenden Konkursdividende (Höchstdividende)
  • auf Basis der weiteren Erlösentwicklung
    • d.h. unter Berücksichtigung
      • der Schätzung der Aktivmasse
      • der im Kollokationsplan und Lastenverzeichnis zugelassenen Ansprüche
        • nebst ggf.
          • Schätzung der möglicherweise in Kollokationsprozessen zu erwartenden weiteren Zulassungen
          • Schätzung der Zulassungswahrscheinlichkeit ausgesetzter Forderungen
      • der mutmasslichen Verfahrenskosten aus dem weiteren Teil des Konkursverfahrens
  • alles unter allen Vorbehalten und ohne jegliche Gewähr
  • zur Streitwertberechnung
  • aber auch als Entscheidungskriterium für KOLLOKATIONSKLAGE und / oder BESCHWERDE durch jeden Konkursgläubiger

Weiterführende Informationen

  • Judikatur
  • Die Abschätzung der Konkursdividenden ist meistens sehr schwierig und erfordert Annahmen (zB Durchschnitt von best case und worst case)

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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