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Kollokationsverfahren / Kollokationsplan / Lastenverzeichnis

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2. Konkursklasse

Rechtsgebiet:
Kollokationsverfahren / Kollokationsplan / Lastenverzeichnis
Stichworte:
Kollokationsplan
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

In der „privilegierten 2. Konkursklasse“ werden kolloziert [vgl. SchKG 219]:

  • Ersatzforderungen des Kindes aus der Verwaltung seines anvertrauten Vermögens [vgl. SchKG 326 f.], wenn der Konkurs während der elterlichen Verwaltung oder innert einem Jahr nach ihrem Ende veröffentlicht worden ist (Kinderprivileg)
    • Nicht privilegiert
      • Forderungen aus Rechtsgeschäften zwischen Kind und Eltern
      • Deliktsforderungen

  • Beitragsforderungen für Altersvorsorge, Invalidenversicherung und Erwerbsersatz (AHV/IV/EO)
  • Beitragsforderungen für die Unfallversicherung (UVG)
  • Beitragsforderungen für die Arbeitslosenversicherung (AlG)
  • Prämien- und Kostenbeteiligungsforderungen der sozialen Krankenversicherung
  • Beitragsforderungen der Familienausgleichskasse (FAK)
  • Einlagen nach BankG 37a

Berechnung der Privilegienfrist

Bei den in der ersten und zweiten Klasse gesetzten Fristen werden nicht mitberechnet:

  1. die Dauer eines vorausgegangenen Nachlassverfahrens;
  2. die Dauer eines Konkursaufschubes nach den OR 725a, 764, 817 oder 903;
  3. die Dauer eines Prozesses über die Forderung;
  4. bei der konkursamtlichen Liquidation einer Erbschaft die Zeit zwischen dem Todestag und der Anordnung der Liquidation [SchKG 219 Abs. 5]

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