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Kollokationsverfahren / Kollokationsplan / Lastenverzeichnis

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Faustpfandversicherte Forderungen

Rechtsgebiet:
Kollokationsverfahren / Kollokationsplan / Lastenverzeichnis
Stichworte:
Kollokationsplan
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Für die Aufstellung von Lastenverzeichnissen gelten besondere Verfahrensbestimmungen:

Verfaustpfändete Eigentümer-Schuldbriefe

  • Forderungseingabe + Pfandansprache
    • durch den Faustpfandgläubiger
  • Kollokation
    • Grundpfandkollokation
      • Kollokation des Betrags der zugelassenen Faustpfandforderung unter den grundpfandversicherten Forderungen, mit der Pfandstelle des Schuldbriefs
      • unter Hinweis auf die Faustpfandkollokation
    • Faustpfandkollokation
      • Kollokation des effektiv geschuldeten Betrag  als Faustpfandforderung im Kollokationsplan, unter den „Faustpfandversicherten Forderungen“
      • Durch Eigentümer-Schuldbriefe gesicherte Forderungen sind oft kleiner als der volle Betrag des Eigentümerpfandtitels
    • Vgl. VZG 126

Drittpfandverhältnisse

  • Forderungseingabe
    • Der Gläubiger mit Drittsicherheit hat bei seiner Forderungseingabe das Drittpfand zu erwähnen
  • Kollokation
    • Gläubiger
      • Da das Drittpfand im Eigentum eines Dritten und nicht des Gemeinschuldners steht, wird die Forderung des Gläubigers nur, aber immerhin mit dem Drittpfandhinweis unter den „Unversicherten Forderungen“ im vollen Betrage kolloziert.
      • Vgl. KOV 61
      • Drittpfandbesteller
        • Bedingte Regressforderung
        • Melde- und Abrechnungspflicht

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