Für die Aufstellung von Lastenverzeichnissen gelten besondere Verfahrensbestimmungen:
Verfaustpfändete Eigentümer-Schuldbriefe
- Forderungseingabe + Pfandansprache
- durch den Faustpfandgläubiger
- Kollokation
- Grundpfandkollokation
- Kollokation des Betrags der zugelassenen Faustpfandforderung unter den grundpfandversicherten Forderungen, mit der Pfandstelle des Schuldbriefs
- unter Hinweis auf die Faustpfandkollokation
- Faustpfandkollokation
- Kollokation des effektiv geschuldeten Betrag als Faustpfandforderung im Kollokationsplan, unter den „Faustpfandversicherten Forderungen“
- Durch Eigentümer-Schuldbriefe gesicherte Forderungen sind oft kleiner als der volle Betrag des Eigentümerpfandtitels
- Vgl. VZG 126
- Grundpfandkollokation
Drittpfandverhältnisse
- Forderungseingabe
- Der Gläubiger mit Drittsicherheit hat bei seiner Forderungseingabe das Drittpfand zu erwähnen
- Kollokation
- Gläubiger
- Da das Drittpfand im Eigentum eines Dritten und nicht des Gemeinschuldners steht, wird die Forderung des Gläubigers nur, aber immerhin mit dem Drittpfandhinweis unter den „Unversicherten Forderungen“ im vollen Betrage kolloziert.
- Vgl. KOV 61
- Drittpfandbesteller
- Bedingte Regressforderung
- Melde- und Abrechnungspflicht
- Gläubiger
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:KonkursverschleppungEinleitung zur KonkursverschleppungAutoren:AnleihensobligationEinleitung zur AnleihensobligationAutoren:ArrestEinleitung zum ArrestAutoren:StundungEinleitung zur StundungAutoren:Privat-KonkursEinleitung zum Privat-KonkursAutoren:AusgliederungEinleitung zur Ausgliederung
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht