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Kollokationsverfahren / Kollokationsplan / Lastenverzeichnis

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Funktion und Ziele

Rechtsgebiet:
Kollokationsverfahren / Kollokationsplan / Lastenverzeichnis
Stichworte:
Kollokationsplan
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Funktion

Das rechtskräftige LASTENVERZEICHNIS hat eine Transfer- bzw. Mittler-Funktion mit folgenden Elementen:

  • Lastenverzeichnis ist Grundlage für die Verwertung des Grundstücks
    • Versteigerung (Gant)
    • Freihandverkauf.
  • Erwerber (Ersteigerer bzw. Freihandkäufer) erwirbt das Grundstück mit den Belastungen gemäss LASTENVERZEICHNIS
  • Die nicht zugelassenen Belastungen werden gelöscht [vgl. VZG 68]

Ziele

Zweck des Kollokationsplans gemäss Intention des Gesetzgebers soll darüber Auskunft geben, wie die jeweiligen Konkursforderungen nach

  • Bestand
  • Betrag
  • Rang

im Verfahren behandelt werden, einschliesslich der Klärung der

  • künftigen Grundpfandrechte
    • pfandrechtsrechtfrei bei fälligen Grundpfandverhältnissen
    • Fortschreibung der Grundpfandrechte bei nicht fälligen Grundpfandverhältnissen
  • anderen dinglichen Belastungen, soweit sie nicht von Gesetzes wegen bestehen oder übergehen,

wie sie bei der Ersteigerung auf den Erwerber überbunden werden.

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Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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