Als Abschlusszeitpunkte sind denkbar:
1. Arbeitsvertragliches Konkurrenzverbot
- mit Abschluss des Arbeitsvertrag
- zB im Sinne einer (branchenbedingten) Anstellungsvoraussetzung
- während des Arbeitsverhältnisses
- zB infolge Funktionsänderung
- mit Auflösung des Arbeitsvertrages
- zB im Rahmen der Gesamtauseinandersetzung (einvernehmliche Auflösungsgestaltung mit Regelung der beiderseitigen Rechte und Pflichten)
2. Allgemeines vertragliches Konkurrenzverbot
- nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Literatur
- NEERACHER CHRISTOPH, Das arbeitsvertragliche Konkurrenzverbot, Bern 2001
Judikatur
- BGer 4A_581/2008 vom 10.05.2009 (im Nachtrag zum Arbeitsvertrag nicht mehr erwähntes Konkurrenzverbot / Beurteilung als qualifiziertes Stillschweigen, unter Annahme einer konkludenten Aufhebung)
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Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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