Das Konkurrenzverbot soll den Arbeitgeber vor konkurrenzierender Tätigkeit seines Arbeitnehmers nach dem Betriebsaustritt schützen.
Das Konkurrenzverbot steht im dreieckigen Spannungsfeld
- Interesse des Arbeitgebers, seine Geschäfts- und Fabrikationsgeheimnisse zu schützen
- Entfaltungsfreiheit des Angestellten
- marktwirtschaftlicher Wettbewerb.
Zielkonflikte sind unausweichlich, weshalb viele Konkurrenzverbotsstreitigkeiten zur Anrufung des Gerichts führen.
Literatur
- HÄFLIGER ARTHUR, Das Konkurrenzverbot im neuen Arbeitsvertragsrecht, Diss. Zürich 1974 S. 102
Judikatur
- BGE 101 II 277 ff. (Konkurrenzverbot, welches den Arbeitnehmer zu einem Berufswechsel zwingt, was zu einer unbilligen Erschwerung des wirtschaftlichen Fortkommens führt)
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